Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Campingfahrzeugen / Campervans der Kohlreiter Mobility OG
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge über Campingfahrzeuge, Campervans, Wohnmobile und sonstige Mietfahrzeuge der Kohlreiter Mobility OG, Wasserfeld 1a, 6361 Hopfgarten im Brixental.
- Vertragspartner sind die Kohlreiter Mobility OG als Vermieterin und die im Mietvertrag genannte Person als Mieter.
- Mit Unterzeichnung des Mietvertrages, Buchung über die Website, schriftlicher Reservierungsbestätigung oder Leistung einer Anzahlung erkennt der Mieter diese AGB als Vertragsbestandteil an.
- Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Fahrer, Führerschein und Nutzungsberechtigung
- Das Mindestalter des Mieters sowie sämtlicher berechtigter Fahrer beträgt 21 Jahre.
- Jeder Fahrer muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter sowie von im Mietvertrag ausdrücklich genannten und vom Vermieter freigegebenen Fahrern gelenkt werden.
- Vor Übergabe sind gültiger Führerschein sowie Reisepass oder Personalausweis sämtlicher Fahrer im Original vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, Kopien oder digitale Dokumentationen zur Vertragsabwicklung, Identitätsprüfung und Schadensabwicklung anzufertigen.
- Liegen die erforderlichen Dokumente bei Übergabe nicht vollständig vor, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe zu verweigern. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nur, soweit dem Vermieter kein Schaden oder Aufwand entstanden ist.
§ 3 Mietpreis, Zahlung und Kaution
- Es gilt der im jeweiligen Mietvertrag bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbarte Mietpreis.
- Der Mietpreis ist spätestens bis zum vereinbarten Zahlungsziel vollständig zu bezahlen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Fahrzeug anderweitig zu vermieten.
- Bei Mietantritt ist eine Kaution in Höhe von EUR 1.500,00 zu hinterlegen, sofern im Mietvertrag keine andere Kaution vereinbart wurde.
- Die Kaution dient insbesondere zur Absicherung von:
- Selbstbehalten aus Versicherungsfällen,
- Schäden am Fahrzeug,
- Schäden an Ausstattung, Inventar und Zubehör,
- Reinigungs-, Entsorgungs- und Geruchsbeseitigungskosten,
- Nachbetankung,
- Maut-, Park-, Verwaltungs- und Strafgebühren,
- verspäteter Rückgabe,
- Verlust von Schlüsseln, Dokumenten, Fahrzeugpapieren oder Zubehör.
- Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeuges, sofern keine offenen Ansprüche bestehen.
- Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution aufzurechnen. Übersteigen Schäden oder Forderungen die Kaution, bleibt der Mieter zur Zahlung des darüberhinausgehenden Betrages verpflichtet.
§ 4 Stornierung und Rücktritt
- Stornierungen bedürfen der Schriftform.
- Bei Rücktritt durch den Mieter können folgende Stornokosten verrechnet werden, sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- ab 6 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
- Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mieter falsche Angaben macht, Zahlungen nicht fristgerecht leistet, erforderliche Dokumente nicht vorlegt oder begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges bestehen.
§ 5 Übergabe, Rückgabe und Zustand des Fahrzeuges
- Das Fahrzeug wird in gereinigtem, verkehrssicherem und betriebsbereitem Zustand übergeben.
- Der Zustand des Fahrzeuges, sichtbare Vorschäden, Kilometerstand, Tankfüllstand, Zubehör und Ausstattung werden bei Übergabe in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe sorgfältig zu kontrollieren und erkennbare Schäden unverzüglich vor Fahrtantritt zu melden. Nicht dokumentierte Schäden können dem Mieter zugerechnet werden, soweit sie während der Mietdauer entstanden sind.
- Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort und im vereinbarten Zustand zu erfolgen.
- Das Fahrzeug ist zurückzugeben:
- innen sauber, aufgeräumt und besenrein,
- mit entleerter und gereinigter Toilettenkassette sowie Abwassertank,
- mit gleichem Kraftstoffstand wie bei Übergabe,
- mit vollständigem Zubehör und Inventar,
- ohne neue Schäden.
- Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe können insbesondere folgende Kosten verrechnet werden:
Leistung / Verstoß Kosten Toilettenkassette nicht entleert oder nicht gereinigt EUR 600,00 Abwassertank nicht entleert EUR 75,00 Innenreinigung über Normalmaß hinaus ab EUR 350,00 Starke Verschmutzung / Tierhaare / Sand / Fett / Essensreste nach Aufwand, mind. EUR 250,00 Geruchsbeseitigung / Ozonbehandlung ab EUR 500,00 Rauchen im Fahrzeug mindestens EUR 800,00 Nachbetankung tatsächliche Kosten zzgl. EUR 50,00 Bearbeitung Verlust Schlüssel tatsächliche Kosten zzgl. Bearbeitung Verlust Fahrzeugpapiere / Ausstattung / Zubehör Wiederbeschaffungswert zzgl. Bearbeitung - Normale, alters- und nutzungsbedingte Abnutzung ist vom Mieter nicht zu ersetzen. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, insbesondere Lackschäden, Dellen, Kratzer, Felgenschäden, Innenraumbeschädigungen, Brandschäden, Polsterschäden oder Schäden an Campingausstattung, sind vom Mieter zu ersetzen, soweit sie während der Mietdauer entstanden sind und dem Mieter zurechenbar sind.
§ 6 Verspätete Rückgabe
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben.
- Eine verspätete Rückgabe ist unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen.
- Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für jede angefangene Stunde eine anteilige Mietgebühr sowie einen Zuschlag von 50 % verrechnen.
- Entstehen durch die verspätete Rückgabe weitere Schäden, insbesondere Kosten durch Ausfall einer Anschlussvermietung, Ersatzfahrzeug, Entschädigungen an Nachmieter oder zusätzlichen organisatorischen Aufwand, sind diese vom Mieter zu ersetzen.
- Eine pauschale Bearbeitungsgebühr wird über EUR 150,00 verrechnet werden. Der Vermieter kann bei erheblicher Verspätung zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 250,00 verrechnen. Weitergehende nachweisbare Schäden bleiben vorbehalten.
§ 7 Nutzung, Sorgfaltspflichten und Verbote
- Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältiger, schonender und vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeuges.
- Verboten sind insbesondere:
- Teilnahme an Motorsportveranstaltungen,
- Fahrten auf nicht geeigneten Straßen, Offroad-Strecken, Stränden oder gesperrten Wegen,
- Überladung des Fahrzeuges,
- gewerbliche Weitervermietung,
- Transport gefährlicher Stoffe,
- Abschleppen anderer Fahrzeuge ohne Zustimmung,
- Nutzung unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntüchtig machenden Medikamenten,
- Nutzung durch nicht eingetragene Fahrer,
- Fahrten in Kriegs-, Krisen- oder Hochrisikogebiete,
- Fahrten auf Festivals.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch vertragswidrige Nutzung entstehen.
§ 8 Auslandsfahrten und Gebietsbeschränkung
- Fahrten sind grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen erlaubt, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Fahrten außerhalb dieser Länder bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Der Mieter hat sich vor Grenzübertritten selbst über Maut-, Versicherungs-, Umweltzonen-, Vignetten- und Einreisebestimmungen zu informieren.
- Fahrten in nicht genehmigte Länder können zum Verlust oder zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen. Daraus entstehende Schäden und Kosten trägt der Mieter.
§ 9 Haustiere und Rauchverbot
- Haustiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt.
- Der Mieter haftet für sämtliche durch Tiere verursachte Schäden, Verschmutzungen, Gerüche, Haare, Kratzer oder Reinigungskosten.
- Rauchen, Dampfen, Shisha, E-Zigaretten und offenes Feuer sind im Fahrzeug strikt untersagt.
- Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Sonderreinigungspauschale von mindestens EUR 800,00 verrechnet. Weitergehende Schäden, insbesondere Geruchsbeseitigung, Polsterreinigung oder Wertminderung, bleiben vorbehalten.
§ 10 Versicherung, Selbstbehalt und Haftung bei Schäden
- Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert. Zusätzlich kann eine Kasko- oder Vollkaskoversicherung bestehen. Der konkrete Versicherungsschutz und Selbstbehalt ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen.
- Ein vereinbarter Selbstbehalt ist vom Mieter zu tragen, soweit ein Schaden während der Mietzeit entstanden ist und dem Mieter zurechenbar ist.
- Der Mieter haftet insbesondere für: selbstverschuldete Unfallschäden, Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Schäden durch Überladung, Schäden an Reifen, Felgen, Glas, Unterboden und Dachaufbauten (soweit nicht versichert), Schäden im Innenraum, Verlust oder Beschädigung von Zubehör, Schäden durch nicht genehmigte Fahrer, Schäden infolge vertragswidriger Nutzung.
- Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahrerflucht, Alkoholisierung, Drogeneinfluss, Nutzung durch nicht berechtigte Fahrer oder Verletzung von Melde- und Aufklärungspflichten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In diesem Fall haftet der Mieter für den gesamten entstandenen Schaden.
- Der Mieter haftet auch für Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Bergungskosten, Rechtsverfolgungskosten und Mietausfall, soweit diese durch einen von ihm zu vertretenden Schaden verursacht wurden.
- Nicht ersatzpflichtig sind Schäden, die ausschließlich auf normaler Abnutzung, höherer Gewalt oder Umständen beruhen, die dem Mieter nicht zurechenbar sind.
§ 11 Verhalten bei Unfall, Schaden, Diebstahl oder Panne
- Jeder Schaden, Unfall, Diebstahl, Einbruch, Wildschaden, Brandschaden oder sonstige Vorfall ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Bei Unfall, Diebstahl, Fahrerflucht, Personenschaden, Wildschaden, Brand oder ungeklärtem Schaden ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen.
- Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben.
- Der Mieter hat alle erforderlichen Informationen, Fotos, Unfallberichte, Polizeiprotokolle und Daten der Beteiligten vollständig zu dokumentieren und dem Vermieter zu übermitteln.
- Unterlässt der Mieter die unverzügliche Meldung oder erschwert er dadurch die Schadensabwicklung, haftet er für daraus entstehende Nachteile.
§ 12 Strafzettel, Maut, Gebühren und behördliche Verfahren
- Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit verursachten Verkehrsverstöße, Parkstrafen, Mautvergehen, Vignettenverstöße, Umweltzonenverstöße, Verwaltungsstrafen und sonstige Gebühren.
- Der Vermieter ist berechtigt und verpflichtet, Mieterdaten an Behörden, Versicherungen, Rechtsvertreter oder sonstige berechtigte Stellen weiterzugeben, soweit dies zur Abwicklung von Verstößen, Schäden oder Verfahren erforderlich ist.
- Für die Bearbeitung von Strafzetteln, behördlichen Anfragen, Mautverstößen oder Verwaltungsverfahren kann eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 je Vorgang verrechnet werden.
§ 13 GPS-Tracking und Fahrzeugortung
- Das Fahrzeug ist mit einem GPS-Tracking-System ausgestattet.
- Die GPS-Ortung dient dem Schutz des Eigentums, der Diebstahlprävention, der Wiederauffindung des Fahrzeuges, der Kontrolle erheblicher Vertragsverletzungen sowie der Abwicklung von Notfällen, Schäden oder verspäteter Rückgabe.
- Eine laufende Überwachung des Mieters ohne Anlass erfolgt nicht.
- Eine Auswertung der GPS-Daten erfolgt insbesondere bei: Diebstahl oder Verdacht auf Diebstahl, erheblicher verspäteter Rückgabe, Verdacht auf verbotene Auslandsfahrt, Verdacht auf schwere Vertragsverletzung, Unfall, Panne oder Notfall, behördlicher oder versicherungsrechtlicher Notwendigkeit.
- Der Mieter wird vor Mietbeginn ausdrücklich über das GPS-Tracking informiert.
- Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Kohlreiter Mobility OG.
§ 14 Technische Ausstattung, Inventar und Bedienung
- Der Mieter erhält bei Übergabe eine Einweisung in Fahrzeug, Campingausstattung, Stromversorgung, Gas, Wasser, Heizung, Markise, Toilette, Betten, Küche und sonstige Ausstattung.
- Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Systeme entsprechend der Einweisung und Bedienungsanleitungen zu verwenden.
- Schäden durch Fehlbedienung, Frost, unsachgemäße Nutzung, mangelnde Sicherung von Gegenständen, falsche Betankung, falsche Stromversorgung oder unsachgemäße Nutzung von Gas-, Wasser- und Sanitäranlagen trägt der Mieter.
- Die Markise darf bei Wind, Regen, Sturm, Schneefall oder Abwesenheit nicht ausgefahren bleiben. Schäden an der Markise durch unsachgemäße Nutzung trägt der Mieter.
§ 15 Reinigung, Sanitär und Campingausstattung
- Der Mieter verpflichtet sich zu hygienischer Nutzung des Fahrzeuges.
- Die Toilette darf nur mit geeigneten Sanitärzusätzen und bestimmungsgemäß verwendet werden.
- Die Toilettenkassette ist vor Rückgabe vollständig zu entleeren und zu reinigen.
- Wird die Toilette nicht ordnungsgemäß entleert oder gereinigt, wird eine Pauschale von EUR 150,00 verrechnet. Bei besonders starker Verschmutzung oder Beschädigung werden die tatsächlichen Mehrkosten verrechnet.
- Kochbereich, Kühlschrank, Geschirr, Besteck, Matratzen, Polster und Innenraum sind sauber zurückzugeben.
§ 16 Kraftstoff, Betriebsstoffe und falsche Betankung
- Das Fahrzeug wird mit dokumentiertem Tankfüllstand übergeben und ist mit gleichem Füllstand zurückzugeben.
- Fehlmengen werden dem Mieter inklusive Bearbeitungsgebühr verrechnet.
- Der Mieter haftet vollumfänglich für Schäden und Folgekosten durch falsche Betankung, fehlende Betriebsstoffe, Missachtung von Warnleuchten oder Weiterfahrt trotz technischer Warnhinweise.
§ 17 Mietausfall und Folgeschäden
- Wird das Fahrzeug durch einen vom Mieter zu vertretenden Schaden nicht rechtzeitig für Folgemieten einsatzbereit, haftet der Mieter für den daraus entstehenden Mietausfall.
- Der Vermieter ist verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
- Weitergehende nachweisbare Kosten, insbesondere Abschleppkosten, Reparaturkosten, Ersatzteilkosten, Sachverständigenkosten und Reinigungskosten, bleiben vorbehalten.
§ 18 Datenschutz
- Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters und der Fahrer zur Vertragsabwicklung, Identitätsprüfung, Schadensabwicklung, Zahlungsabwicklung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten und Wahrung berechtigter Interessen.
- Details ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Kohlreiter Mobility OG.
§ 19 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Es gilt österreichisches Recht.
- Für Unternehmergeschäfte gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Kohlreiter Mobility OG. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
